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Therapieziele / Rückfallprophylaxe
Das entscheidende Therapieziel ist bei allen Formen von Essstörungen der Verzicht auf das essgestörte oder anderweitig selbstschädigende Verhalten. Dazu bedarf es einer Bearbeitung der innerseelischen Konflikte und äußeren Lebensbelastungen, die das selbstschädigende Verhalten bedingen und aufrecht erhalten. Die Defizite in der nicht altersgemäßen Persönlichkeitsentwicklung, gekennzeichnet durch einen auffallenden Mangel an gesunder Selbstbehauptung, sollen überwunden werden.
Begleitet werden muss dies vom Wiedererlangen eines angemessenen Körpergewichts und Essverhaltens.
Im einzelnen heißt das für anorektische Patienten das Erreichen eines minimalen, individuell erforderlichen Normalgewichts (BMI >18,5 oder das Erreichen der 25. BMI-PZ bei den unter 15-Jährigen) mit dem Wiedereintreten oder erstmaligen Auftreten einer regelmäßigen Periode ohne Hormoneinnahme, einhergehend mit einer normalisierten ovariellen Funktion (durch einen gynäkologischen Ultraschall erfassbar). Abhängig vom Ausmaß und der Dauer der Essstörungserkrankung kann dieses zur Gesundung unbedingt notwendige und nicht aufschiebbare Therapieziel oft nur unter stationären Bedingungen erreicht werden.
Kürzere stationäre Therapiezeiten scheinen dadurch möglich, dass mit Überschreiten der Anorexiegrenze (BMI 17,5 oder bei den unter 15-Jährigen der 10. BMI-PZ) Entlassungen erfolgen und stationäre Intervallaufnahmen geplant werden, für den Fall, dass die Gewichtsnormalisierung mit ambulanten Mitteln nicht in einer angemessenen Zeit (im nächsten halben Jahr) möglich ist.
Auch eine Aufnahme in eine essstörungsspezifisch arbeitende betreute Wohneinrichtung erfordert als Aufnahmevoraussetzung üblicherweise ein Minimalgewicht von (BMI 17,5 bzw. >10. BMI-PZ).
Bei den Patienten mit einer Bulimia nervosa liegt das stationäre Therapieziel ebenfalls im Verzicht auf selbstschädigendes Verhalten und Wiederaufnahme eines individuell normalisierten Ernährungs- und Bewegungsverhaltens. Ein solcher Verzicht macht die Bearbeitung des zugrunde liegenden spezifischen Persönlichkeitsproblems erst möglich, ohne die der nächste Rückfall vorprogrammiert wäre.
Zusammenfassend geht es für beide Formen von Essstörungserkrankungen
- um den anhaltenden Symptomverzicht ohne Symptomverschiebung
- um das Wiedererlernen und Wiederaufnehmen einer regelmäßigen und individuell den Bedürfnissen angepassten Ernährung und Bewegung und die Förderung der Genussfähigkeit im Leben allgemein und im speziellen auf das Essen bezogen
- um die Gewichtsnormalisierung und die Auseinandersetzung mit dem individuell erforderlichen gesunden Normalgewicht
- um den Abbau der dies begleitenden Fehlüberzeugungen
- um die Bearbeitung der der Essstörung zugrunde liegenden Persönlichkeitsproblematik, die eine altersentsprechend gesund selbstbehauptende Lebensführung verhindert
- um die Bestandsaufnahme und Behandlung der medizinischen und psychischen Folgen und Komplikationen der Essstörung
- inklusive der Arbeit an den Folgen im Familiensystem, dem Schul- und Berufsumfeld
- und um die Rückfallprophylaxe durch ein individuell erarbeitetes Langzeittherapieprogramm unter Miteinbezug der wesentlichen Familienangehörigen
